Der Begriff Wohngemeinschaft drückt es bereits aus - Menschen, die sich zu einer Gemeinschaft
zusammen finden, um gemeinschaftlich das zu erreichen, was dem Einzelnen
nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich wäre.
Im Alter stehen finanzielle Gründe, sich gegenseitig in der
Alltagsbewältigung zu unterstützen sowie der Wunsch, einer sich
abzeichnenden Vereinsamung zu entziehen, in der Zielformulierung ganz vorne
an. Der eine oder andere vermag sich noch daran erinnern - zu Studienzeiten
gab es auch Wohngemeinschaften, die jedoch eher finanzielle Gründe (teuren
Wohnraum in der Innenstadt) hatten, aber auch schon mal zu einer "Lern- und
Studiengemeinschaft" inspirierte.
Die Hausgemeinschaft geht noch einen
Schritt weiter - man lebt als Gruppe in einem Haus und nicht noch mit
weiteren Mietern außerhalb der Wohngemeinschaft zusammen. Der Vorteil liegt
auf der Hand - man ist unter sich und hat auch genügend "Grundstück" -
sprich Garten und grün um sich herum und genießt somit einen größeren Freiheitsraum.
NEU ist hingegen, dass zunehmend Pflegebürftige
bzw. deren Angehörige oder Betreuer diese Wohnform als eine Alternative
zu einem Heimaufenthalt entdeckt haben. Viele Argumente sprechen für eine
Wohngemeinschaft - aber nicht in jedem Fall wird dieser Lösungsansatz ideal
sein können.
In
Nordrhein-Westfalen ist unter dem Begriff "betreutes Wohnen" diese Wohnform
zulässig und unterliegt nicht den Vorschriften des Wohn- und
Teilhabegesetzes (hat das Heimgesetz des Bundes in NRW ersetzt).
Damit ist ein erheblicher Gestaltungsspielraum
ermöglicht. Nun sind individuelle Zielsetzungen der
Wohngemeinschaftsmitglieder realisierbar. Insoweit dürfte
sich in der Zukunft ein recht breites Spektrum an Wohngemeinschaftsangeboten
darbieten. Die Lebensplanung im fortgeschrittenen Alter oder auch für den
Pflegefall wird endlich
möglich - Alten- oder Pflegeheim ist nicht mehr die einzige Richtung - deshalb:
die Wohngemeinschaft als
Alternative zum
Alten-/Pflegeheim |