Seniorenwohngemeinschaft

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Die wichtigsten Neuerungen des „Wohn- und Teilhabegesetzes“

die ministerielle Internetseite zu diesem Themenkomplex

NRW: das Wohn- und Teilhabegesetz

DIN-Normen - auch für eine Wohngemeinschaft (das Inhaltsverzeichnis)

Die Initiierung einer Wohngemeinschaft ist ein nicht einfacher Prozessablauf; die bauliche Seite zu realisieren eigentlich die einfachere Aufgabe.

Wir möchten mit Ihnen gemeinsam nach dem Erreichen einer vollständigen Vermietung eine qualitätssichernde Regelung der Wohngemeinschaft auf den Weg bringen und insoweit die o.a. DIN-Normen umsetzen. Natürlich ließe sich dies auch heute bereits vorgeben - mögliche Kostensteigerungen und denkbare Minderungen der Lebensqualität halten uns jedoch von einer heutigen verbindlichen Vereinbarung ab. Insoweit setzen wir den Sinn dieser berechtigten Regelungen für uns zwar heute schon um, halten aber damit die Möglichkeit für Sie offen, gemeinsam einen "Qualitäts-Maßanzug" zu schneidern.

Andererseits werden Ihre häufigen Besuche und Ihr Engagement als Angehöriger/Betreuer sicherlich mehr Einfluß auf die Qualität und Sicherung persönlicher Interessen im Rahmen der Gemeinschaft haben, als jede noch so perfekt ausformulierte Qualitätsvereinbarung.

Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an:

m.tichter@senioren-wohngemeinschaft-eitorf.de

Stand: 19. August 2011
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