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Wie alles im Leben - die entscheidende Frage -
was kostet das?
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Die Wohngemeinschaft hat gegenüber Heimen eine
andere Kostenstruktur, die sich schon allein aus dem dann geltenden
Mietrecht ableitet - im einzelnen die Positionen:
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| Kaltmiete |
xxx,xx € |
| Mietnebenkosten
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xxx,xx € |
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Warmmiete pro qm Wohnfläche
(individuell plus
Anteil Allgemeinfläche
incl. Nutzung des Außenbereichs mit Terrassen
bei ca. 1600 qm Fläche)
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9,40 €/qm
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Beispiel bei 48 qm
Wohnfläche (EZ)
451,20 € |
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Betriebskosten der Wohngemeinschaft
Dies ist der Kostenaufwand, der ohne Rücksicht auf die
Personenzahl der Wohngemeinschaft für die Wohngemeinschaft als Grundkosten
definiert werden können. Diese Kosten haben wir zur Klarheit und
Vergleichbarkeit der Mietnebenkosten aus diesen herausgelöst und auf die
möglichen Mitglieder der Wohngemeinschaft verteilt. |
460,-- |
460,-- €
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die nachfolgenden Kostenansätze gelten pro Person: |
| Hauswirtschaft |
Nachtbereitschaft |
340,-- *) |
340,-- €*) |
| Beitrag zur Haushaltskasse |
200,-- € |
200,-- € |
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Gesamtkosten pro Mietpartei
ab *) |
1.290,--
€ |
1.451,20 € |
*) individuell
gestaltbar, noch freie Plätze zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Seite -
aktuelle Situation bitte nachfragen
für nähere
Informationen drucken Sie sich das folgende Merkblatt aus:
Merkblatt zur Kalkulation der Preise
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sich wohl fühlen heißt auch, sich für den Wohnraum
entscheiden zu können, der Ihren Ansprüchen und auch finanziellen
Möglichkeiten am ehesten entsprechen wird.
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Als selbst zu tragende Kosten verbleiben noch
Praxisgebühren, Medikamente, Friseur,
Fußpflege, Kosmetika, chem. Reinigung etc., also Kosten für
Aufwendungen Ihrer privaten Sphäre.
Sicherlich können Sie am Alltagsgeschehen
mitwirken - wir unterstellen dies aber nicht. In der Hauswirtschaft sind alle
Dienstleistungen enthalten, die man zum guten Funktionieren eines Haushalts eben
benötigt. Die Nachtbereitschaft während der Nachtstunden gibt Ihnen die
Sicherheit, dass Sie jederzeit über persönliche Unterstützung verfügen können,
wenn dies notwendig wird. Was dies im Einzelnen alles sein kann, erklären wir
Ihnen am besten vor Ort.
Der Beitrag zur Haushaltskasse ist für jeden
Mieter identisch und beinhaltet die Kosten für die Verpflegung und sonstige
Kosten zur Haushaltsführung (z.B.auch Wasch- u. Reinigungsmittel neben den
Lebensmitteln).
Die Kosten der Pflege werden von den ambulanten
Pflegediensten mit den Pflegekassen oder Krankenkassen unmittelbar abgerechnet
und brauchen hier nicht gesondert berücksichtigt werden.
Sie haben darüber hinaus noch Wünsche,
Vorstellungen?
Sprechen Sie uns einfach an!
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