Seniorenwohngemeinschaft

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Wie alles im Leben - die entscheidende Frage -

was kostet das?

Die Wohngemeinschaft hat gegenüber Heimen eine andere Kostenstruktur, die sich schon allein aus dem dann geltenden Mietrecht ableitet - im einzelnen die Positionen:

Kaltmiete - xxx,xx € *)
Mietnebenkosten xxx,xx € *)

Warmmiete pro qm Wohnfläche

(individuell plus Anteil Allgemeinfläche incl. Nutzung des Außenbereichs mit Terrassen bei ca. 1700 qm Fläche)

vertraglich wird eine Warmmiete vereinbart

Betriebskosten der Wohngemeinschaft

Dies ist der Kostenaufwand, der ohne Rücksicht auf die Personenzahl der Wohngemeinschaft für die Wohngemeinschaft als Grundkosten definiert werden können. Diese Kosten haben wir zur Klarheit und Vergleichbarkeit der Mietnebenkosten aus diesen herausgelöst und auf die möglichen Mitglieder der Wohngemeinschaft verteilt.

 

Nachbelastungen sind daher ausgeschlossen

die nachfolgenden Kostenansätze gelten pro Person:
Hauswirtschaft Nachtbereitschaft Personalkosten  
Beitrag zur Haushaltskasse Sachkosten  

Gesamtkosten pro Mietpartei ab

je nach Wohnfläche und Aussstattung

sich wohl fühlen heißt auch, sich für den Wohnraum entscheiden zu können, der Ihren Ansprüchen und auch finanziellen Möglichkeiten am ehesten entsprechen wird.

Als selbst zu tragende Kosten verbleiben noch Praxisgebühren, Medikamente, Friseur, Fußpflege, Kosmetika, chem. Reinigung etc., also Kosten für Aufwendungen Ihrer privaten Sphäre.

Sicherlich können Sie am Alltagsgeschehen mitwirken - wir unterstellen dies aber nicht. In der Hauswirtschaft sind alle Dienstleistungen enthalten, die man zum guten Funktionieren eines Haushalts eben benötigt. Die Nachtbereitschaft während der Nachtstunden gibt Ihnen die Sicherheit, dass Sie jederzeit über persönliche Unterstützung verfügen können, wenn dies notwendig wird. Was dies im Einzelnen alles sein kann, erklären wir Ihnen am besten vor Ort.

Der Beitrag zur Haushaltskasse ist für jeden Mieter identisch und beinhaltet die Kosten für die Verpflegung und sonstige Kosten zur Haushaltsführung (z.B.auch Wasch- u. Reinigungsmittel neben den Lebensmitteln).

Die Kosten der Pflege werden von den ambulanten Pflegediensten mit den Pflegekassen oder Krankenkassen unmittelbar abgerechnet und brauchen hier nicht gesondert berücksichtigt werden.

Sie haben darüber hinaus noch Wünsche, Vorstellungen?

Sprechen Sie uns einfach an!

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m.tichter@senioren-wohngemeinschaft-eitorf.de

Stand: 08. Dezember 2017
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