Seniorenwohngemeinschaft

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Ambulante Pflegedienste

- Leistungen

- Abrechnung / Vergütung

 

Wie ist dies geregelt?

wie alles im Leben: man schließt einen Vertrag mit dem Pflegedienst ab

Module in der Pflegeabrechnung

 

 

 
 

Die Pflegedienste rechnen über ihre Verbände mit den Pflegekassen ab. Basis der Abrechnung sind die im Laufe eines Monats erbrachten Dienstleistungen. Man unterscheidet

a) die Pflegeleistungen im Sinne der Pflegeversicherung

b) Leistungen, die über die Krankenversicherung

abgerechnet werden. Vereinfacht könnte man auch sagen, was bisher die Krankenversicherung übernommen hat, bleibt unverändert. 

Die aktuellen Sätze und Möglichkeiten sollten im Gespräch erläutert werden. Die zu erwartenden Kosten kann Ihnen der Pflegedienst durch ein entsprechendes Angebot nach den individuellen Bedürfnissen des zu Pflegenden aufzeigen.

Bevor Sie der Wohngemeinschaft beitreten, ist ein Gespräch über den Pflegeumfang mit dem ambulanten Pflegedienst sicherlich unverzichtbar.

Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an:

m.tichter@senioren-wohngemeinschaft-eitorf.de

Stand: 15. Juli 2010
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