Die Pflegedienste rechnen über ihre Verbände mit den
Pflegekassen ab. Basis der Abrechnung sind die im Laufe eines Monats
erbrachten Dienstleistungen. Man unterscheidet
a) die
Pflegeleistungen im Sinne der Pflegeversicherung
b) Leistungen, die
über die Krankenversicherung
abgerechnet werden. Vereinfacht könnte man auch sagen, was
bisher die Krankenversicherung übernommen hat, bleibt unverändert.
Die aktuellen Sätze und Möglichkeiten sollten im Gespräch
erläutert werden. Die zu erwartenden Kosten kann Ihnen der Pflegedienst
durch ein
entsprechendes Angebot nach den individuellen Bedürfnissen des zu Pflegenden
aufzeigen.
Bevor Sie der Wohngemeinschaft beitreten, ist
ein Gespräch über den Pflegeumfang mit dem ambulanten Pflegedienst
sicherlich unverzichtbar.
Sie entscheiden, welcher Pflegedienst
für Sie tätig wird.
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